Abmahnung Frommer Legal für LEONINE Licensing AG | „The Gentlemen“

17.06.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (110 mal gelesen)
Abmahnung Frommer Legal für LEONINE Licensing AG | „The Gentlemen“

Frommer Legal mahnt für die LEONINE Licensing AG das Filesharing des Films „The Gentlemen“ ab.

„The Gentlemen“ ist eine Action-Filmkomödie des Regisseurs Guy Ritchie aus dem Jahr 2019.


Über den Film:

Der Exilamerikaner in London Mickey Pearson möchte ein halbwegs ehrbarer Bürger werden. Dazu will er einen möglichst lukrativen Deal für sein gut gehendes Marihuana-Imperium machen. Es gibt eine Menge Interessenten, die ohne viel zu zahlen, seinen Laden übernehmen wollen, unter anderem die chinesische Mafia. Alle Parteien sind auf ihre Weise skrupellos und haben keine Bedenken wegen Kollateralschäden.


Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Gegenstand der Abmahnung ist das illegale Hoch- bzw. Herunterladen des Films „The Gentlemen“ im Internet.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin werden sowohl ein Schadensersatz, als auch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.


Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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