Inkasso Schreiben: LEGALISTO Inkasso für Digital Millennium Forensics Inc. | PC-Spiel "A New Beginning"

07.02.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (86 mal gelesen)
LEGALISTO Inkasso verschickte kürzlich ein Schreiben im Auftrag der Digital Millennium Forensics Inc. wegen Ansprüchen aus einer Urheberrechtsverletzung.

Die LEGALISTO Inkasso GmbH aus Berlin verschickte kürzlich ein Inkasso Schreiben im Auftrag der Digital Millennium Forensics Inc. aus Vancouver, Kanada, wegen angeblicher Ansprüche aus einer Urheberrechtsverletzung.

Inhalt des Schreibens:

Unser Mandant erhielt kürzlich ein Inkasso Schreiben von der Legalisto Inkasso GmbH aus Berlin. Laut Schreiben sei die Legalisto Inkasso GmbH von der Digital Millennium Forensics Inc. aus Kanada beauftragt worden. Diese habe die angeblich bestehenden Forderungen mit Vertrag vom 12.11.2021 von der Daedalic Entertainment GmbH übernommen. Dem Schreiben würde eine Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2012 zu Grunde liegen. Laut Schreiben habe unser Mandant 2012 eine Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel "A New Beginning" begangen. Angeblich sind dem Schreiben bereits mehrere Mahnungen vorausgegangen.

Forderungen aus dem Schreiben: 

Unser Mandant wird von der Legalisto Inkasso GmbH aufgefordert, die angebliche offene Forderung in Höhe von 1.360,00 Euro umgehend zu tätigen. Dabei könne nur noch an die Legalisto Inkasso GmbH selbst mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Zudem wird aufgeführt, welche Inkassokosten anfallen. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen: 0 Euro. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen: 99,37 Euro. Bei späterer Zahlung: 159,82 Euro.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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