Abmahnung: Kanzlei Sarwari erneut für Berlin Media Art JT e.K.| Pornofilm

28.03.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (82 mal gelesen)
Die Kanzlei Sarwari mahnt erneut im Auftrag der Berlin Media Art JT e.k. mit dem Vorwurf des Filesharings ab.

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Sarwari aus Hamburg erneut im Auftrag der Berlin Media Art JT e.k. eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings verschickt haben soll.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er über eine Tauschbörse (oft: BitTorrent) einen pornografischen Film hochgeladen bzw. gleichzeitig heruntergeladen haben soll. Damit habe der Abgemahnte den Film vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht. Da dies ohne die Zustimmung der Berlin Media Art JT e.K. als Inhaberin der Rechte geschehen sei,  habe dies eine Urheberrechtsverletzung gemäß §§ 16, 19a UrhG zur Folge. Der Abgemahnte habe somit eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund des Vorwurfs des Filesharings wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zur Erledigung der Angelegenheit wird meist die Zahlung eines Betrages in Höhe von 650,00 Euro angeboten.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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