Erneut mahnt Kanzlei Kuntze, Meyer & Beyer für die AdSimple GmbH ab

04.03.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (113 mal gelesen)
Erneut mahnt Kanzlei Kuntze, Meyer & Beyer für die AdSimple GmbH ab

Die Kanzlei Kuntze, Meyer & Beyer mahnt erneut für die AdSimple GmbH aus Österreich ab. Wie auch in den bisherigen Abmahnungen geht es um den sog. "Datenschutz-Generator".

Über die AdSimple GmbH:
Die AdSimple GmbH ist eine Content Marketing Agentur, welche nach eigenen Angaben auf über 10 Jahre Erfahrung im Online Marketing zurückgreifen kann.
Die AdSimple GmbH bietet auf ihrer Website verschiedenste Tools für Websites an, um vor allem die Websites von Unternehmen bekannter zu machen. Zu diesen Tools gehören unter anderem ein sogenannter "Datenschutz Generator", ein "Impressums Generator", ein "Cookie Manager" und vieles mehr.

Über den AdSimple "Datenschutz Generator":
Der AdSimple "Datenschutzgenerator" soll laut AdSimple dazu dienen, dass Websites für ihre Kunden deutlich zu erkennen geben wie die Kundendaten von der Website verarbeitet und genutzt werden.
Der "Datenschutzgenerator" soll in "Windeseile" kostenlos eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung erstellen, die individuell zu jeder Website passt.
Zur kostenlosen Nutzung des "Datenschutz Generators" muss der von AdSimple erzeugte Datenschutztext mit integriertem Quellverweis samt Links zu AdSimple auf der Website des Nutzers eingefügt werden.
Neben der kostenlosen Variante gibt es auch eine kostenpflichtige Variante des "Datenschutz Generators". Auch bei dieser Variante muss laut AdSimple ein solcher Quellverweis auf der Website des Nutzers eingefügt werden.

Inhalt der Abmahnung:
Der von der Abmahnung Betroffene habe eine Datenschutzerklärung generiert und auf seiner Homepage verwendet, dabei habe er jedoch unberechtigterweise den Hyperlink und den Quellenhinweis entfernt. Die Verwendung der Datenschutzerklärung sei somit urheberrechtswidrig.
Von dem Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Ebenfalls werden ein Auskunfts- Kostenerstattungs- und Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Gegen die Zahlung eines Pauschalbetrages wird jedoch ein Verzicht auf diese Ansprüche erklärt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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