Urheberrechtliche Abmahnung der FPS Rechtsanwälte im Auftrag der BSA wegen unerlaubter Nutzung von Computerprogrammen

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (171 mal gelesen)
Urheberrechtliche Abmahnung der FPS Rechtsanwälte im Auftrag der BSA wegen unerlaubter Nutzung von Computerprogrammen

Die FPS Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der BSA | Business Software Alliance (Microsoft Corp.) wegen des urheberrechtlichen Schutzes von Computersoftware und verschicken derzeit Abmahnungen in ihrem Namen. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der von der Abmahnung Betroffene folgende Programme ohne die erforderliche Lizenz genutzt haben soll:

- Microsoft Office 2000
- Microsoft Visio 2000
- Microsoft Win 2000
- Microsoft Win XP
- Microsoft Server 2000

Die FPS Rechtsanwälte fordern im Namen der BSA die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Auskunftserteilung bzgl. sämtlicher Verletzungshandlungen, mitsamt Belegen. Zudem fordern die Anwälte einen Schadensersatz- und Bereicherungsanspruch, sowie die Erstattung der bisher entstandenen Abmahn- und Rechtsanwaltskosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Carsten Herrle
Weitere Rechtstipps (1421)

Anschrift
Harmsstraße 83
24114 Kiel
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Carsten Herrle