Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der MG Premium Ltd. und Gamma Entertainment Inc.

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (216 mal gelesen)
Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der MG Premium Ltd. und Gamma Entertainment Inc.

Die für das Verschicken von Abmahnungen bereits bekannte IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin verschickte nun eine Abmahnung im Auftrag der MG Premium Ltd. aus Zypern und Gamma Entertainment Inc. aus Kanada. Vorwurf der Abmahnung ist, dass innerhalb einer Online-Tauschbörse, einem sogenannten Filesharing-Programm, urheberrechtliche Rechtsverletzungen an einem Erotiktitel durch den von der Abmahnung Betroffenen begangen worden seien.

Die IPPC Law fordert hierfür:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (eine Mustererklärung ist beiliegend)
- Begleichung eines "Vergleichbetrages" (zusammengesetzt aus dem Aufwendungsersatz (Anwaltskosten) und Schadensersatz)
- Sofortiges und dauerhaftes Löschen der angebotenen Datei von der Festplatte

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt üblicherweise der Vorwurf zugrunde, dass der gegenständliche Titel in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein soll. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der IPPC Law betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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