Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Schmid & Stillner Rechtsanwälte im Auftrag der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. wegen fehlerhafter Produktbeschreibung

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (75 mal gelesen)
Es mahnen die Schmid & Stillner Rechtsanwälte PartGmbB aus Stuttgart im Namen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. ab wegen fehlerhafter Produktbeschreibung

Die Schmid & Stillner Rechtsanwälte aus Stuttgart vertreten die Interessen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.. Sie verschicken nun Abmahnungen an Personen, die als Händler in der Möbelbranche auftreten. Dabei verstoßen diese nach Ansicht der Schmid & Stillner Rechtsanwälte gegen das Wettbewerbsrecht. Gerügt wird insbesondere, dass in den Verkaufsangeboten in den Onlineshops der Händler die Waren nicht in geeigneter Weise beschrieben werden. Dies führe zu einer Irreführung des Verbrauchers und stelle somit einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.

Die Schmid & Stillner Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und den Ersatz der entstandenen Abmahnkosten. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung im Namen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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