Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Roger Nämig im Auftrag von Thoralf Klabunde Immobilien wegen Fehlens eines OS-Links

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (88 mal gelesen)
Abmahnung des Rechtsanwalt Roger Nämig aus Berlin im Auftrag von Thoralf Klabunde Immobilien wegen der Verwendung der Bezeichnung Fehlens eines OS-Links

Der Rechtsanwaölt Roger Nämig aus Berlin vertritt die Interessen von Thoralf Klabunde. Dieser ist als Immobilienmarkler tätig. RA Nämig verschickt nun Abmahnschreiben an Personen, die ebenfalls bundesweit im Immobiliengeschäft bundesweit tätig sind und somit mit Thoralf Klabunde im Wettbewerb stehen.

Gerügt wird die Missachtung von Gesetzesvorgaben bezüglich des Internetauftritts. Der von der Abmahnung betroffene soll auf seiner Internetseite versäumt haben einen klickbaren Hyperlink zur von der EU eingerichteten Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung eingefügt zu haben. Das Fehlen dieses sog. OS-Links stelle einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Zudem soll der Internetseite ebenfalls die Angabe eines erforderlichen Datenschutzhinweises fehlen.

RA Nämig fordert daher im Namen von Thoralf Klabunde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
  • für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie keine Rechtsverletzung verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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