Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte im Auftrag der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG wegen Schein-Privat Verkäufen

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (97 mal gelesen)
Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe im Auftrag der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG wegen Schein-Privat Verkäufen.

Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG. Derzeit richten sie sich mit Abmahnungen an Personen, welche in rechtswidriger Weise Event-Tickets verkauft haben sollen.

Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen über seinen eBay-Account, bei dem er als privater Verkäufer angemeldet sei, jedoch nach Ansicht der Schütz Rechtsanwälte wegen Art und Umfang der Tätigkeiteinen einen gewerblichen Handel betreibt, Tickets für Events in der SAP Arena zum Verkauf angeboten zu haben. Hierdurch würde er die gesetzlichen Informationspflichten, die insbesondere in dem Einstellen eines Impressums und einer Widerrufsbelehrung liegen, nicht einhalten und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Die Schütz Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung eines Pauschalbetrages zur Beilegung der Sache gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
  • für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie keine Rechtsverletzung verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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