Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei JUS Direkt im Auftrag der JP Trading Enterprises UG wegen fehlender Datenschutzerklärung und OS-Verlinkung

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (112 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei JUS Direkt (RA Dr. Hauke Scheffler), Haupsitz in Vaterstetten bei München im Auftrag der JP Trading Enterprises UG aus Bünde wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch Fehlen der Datenschutzerklärung und OS-Verlinkung.

Die Kanzlei JUS Direkt aus Vaterstetten bei München, für die Dr. Hauke Scheffler der verantwortliche Rechtsanwalt ist, vertritt die Interessen der JP Trading Enterprises UG aus Bünde, welche online Waren vertreibt. Die Kanzlei JUS Direkt verschickt nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay vertreiben und somit mit ihrem Mandanten im Wettbewerbs stehen. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass dem Verkaufsangebot die gesetzlich vorgeschriebene Verlinkung zur Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Verlinkung) fehle. Des weiteren findet sich auf dem Auftritt des Betroffenen keine Datenschutzerklärung. Beide vermeintlichen Verstöße stellen nach Ansicht der Kanzlei JUS Direkt Wettbewerbsverstöße im Sinne des § 3 a UWG dar.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
  • für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eine darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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