Abmahnung: Grünecker RAe mahnen für Moncler S.p.A. ab | Markenrecht

21.06.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (68 mal gelesen)
Erneut sprechen die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte im Auftrage der italienischen Moncler S.p.A. markenrechtliche Abmahnungen aus.

Erneut sprechen die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München im Auftrage der italienischen Moncler S.p.A. markenrechtliche Abmahnungen aus.

Über die Moncler S.p.A.:

Die Moncler S.p.A. ist ein traditionsreiches italienisches Mode Unternehmen mit französischen Wurzeln. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Mailand und ist für Mode und Textilien im oberen Preissegment international bekannt. Die Moncler S.p.A. hat auch in der Vergangenheit bereits Abmahnungen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ausgesprochen.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird in der Abmahnung vorgeworfen den Versuch unternommen zu haben, 13 T-Shirts aus der Türkei nach Deutschland zu importieren. Alle T-Shirts waren mit dem bekannten Markenzeichen der Moncler S.p.A. versehen (Hahn). Bei den T-Shirts habe es sich offensichtlich um Plagiate gehandelt. Die Moncler S.p.A. habe das Inverkehrbringen der streitgegenständlichen Ware nie autorisiert. Durch das Importieren der Plagiate, habe der Abgemahnte eine Markenrechtsverletzung zu Lasten der Moncler S.p.A. begangen.

Forderungen aus der Abmahnung: 

Der Abgemahnte wird aufgefordert eine umfangreiche strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Zudem soll der Abgemahnte umfangreich Auskunft erteilen und die Ware vernichten. Der Gegenstandswert wird von der Kanzlei Grünecker mit 500.000,00 Euro angegeben. Der Abgemahnte soll somit 5.328,50 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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