Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Sandhage im Auftrag der Erdigo UG wegen Fehlens einer OS-Verlinkung

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (154 mal gelesen)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Sandhage im Auftrag der Erdigo UG wegen Fehlens einer OS-Verlinkung

Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage vertritt die Interessen der Erdigo UG. Die Erdigo UG führt einen Online-Shop, mit dem sie insbesondere Gartengerätschaften, Gartenmöbel und E-Bikes (Elektrofahrräder) verkauft. RA Sandhage verschickte nun für die Erdigo UG eine Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtet, der ebenfalls online auftritt und mit dem der Abmahner unmittelbar im Wettbewerb steht.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene habe es versäumt, den Verbraucher auf die sog. OS-Plattform hinzuweisen. Dieser Hinweis ist nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) geboten und erfolgt durch Aufnahme eines klickbaren Links zur OS-Plattform. Einem solchen Hyperlink fehlt es den Verkaufsangeboten des Abgemahnten nach Ansicht des Rechtsanwaltes.

RA Sandhage fordert daher im Namen der Erdigo UG von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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