Kanzlei Waldorf Frommer mahnt das Filesharing des Films "Die Unfassbaren 2" ab

14.10.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (60 mal gelesen)
Kanzlei Waldorf Frommer mahnt das Filesharing des Films "Die Unfassbaren 2" für die LEONINE Licensing AG ab

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie ein Schreiben, indem das Filesharing des Films "Die Unfassbaren 2" abgemahnt wird.

Der Film "Die Unfassbaren 2" ist ein Thriller aus dem Jahr 2016 und die Fortsetzung des Films "Die Unfassbaren - Now You See Me". Er handelt von den Zauberkünstlern, welche unter dem Namen "Vier Reiter" bekannt sind und setzt ein Jahr, nachdem die Vier Reiter das FBI überlistet und Arthur Tressler um sein Vermögen gebracht haben, an. Die Illusionisten J. Daniel Atlas, Merritt McKinney, Jack Wilder und Neuzugang Lula stehen erneut auf der Bühne. Mit einem noch spektakuläreren Trick wollen sie die perfiden Praktiken eines Technik-Magnaten aufdecken. Doch das Technik-Wunderkind Walter Mabry, der niemand anders als Arthur Tresslers Sohn ist, hat mit den Magiern noch eine Rechnung zu begleichen.

Gegen den Abgemahnten wird der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Film erhoben.

Der Abgemahnte solle aufgrund der ihm vorgeworfenen Rechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sowie einen Schadensersatz leisten. Ebenfalls wird von ihm die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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