Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Tele-München wegen des Films "The Gentlemen"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (124 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Tele-München wegen des Films "The Gentlemen"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist als Abmahnkanzlei bekannt. Sie verschickte kürzlich ein Schreiben für die Tele-München Fernsehen-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft, indem das Filesharing des Films "The Gentlemen" abgemahnt wird.

Der Film "The Gentlemen" ist eine Action-Filmkomödie von Guy Ritchie aus dem Jahr 2019. Der Film handelt von Mickey Pearson, der sich über die Jahre ein beträchtliches Marihuana-Imperium aufgebaut hat. Zwielichtige Figuren kämpfen um die Oberhand in der lukrativen Londoner Unterwelt. Als der amerikanische Drogenbaron Mickey Pearson sich aus dem Marihuana-Geschäft zurückziehen will, wollen alle die Kontrolle über sein Gebiet.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, den Film über ein P2P-Netzwerk unerlaubt zum Download angeboten zu haben.

Aufgrund dieses Verstoßes fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages, zusammengesetzt als Anwaltskosten und Schadensersatz. Ebenfalls wird die umgehende und dauerhafte Löschung der angebotenen Datei von der Festplatte gefordert.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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