Blaum Dettmers Rabstein Rechtsanwälte im Auftrag der Big Difference GmbH & Co. KG wegen Verstoßes gegen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (92 mal gelesen)
Abmahnung der Blaum Dettmers Rabstein Rechtsanwälte aus Bremen im Auftrag der Big Difference GmbH & Co. KG wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch Verstoß gegen Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten.
Die Blaum Dettmers Rabstein Rechtsanwälte aus Bremen vertreten die Interessen der Big Difference GmbH & Co. KG. Vor kurzem verschickten diese eine Abmahnung an eine Person, welche mit Elektronikprodukten handelt und daher mit der Big Difference GmbH & Co. KG im Wettbewerb stehe. Der Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene wäre seiner Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht nicht nach gekommen, die unter anderem darin besteht
Name und Kontaktanschrift des Herstellers bzw. des Bevollmächtigten bzw. Einführers anzugeben,
eine Registrierung gemäß § 6 Abs. 1 ElektroG vorzunehmen und
Herstellerkennzeichnung gemäß § 9 Abs. 1 ElektroG und
Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 2 ElektroG anzugeben.
Des weiteren fehle es den Verkaufsangeboten an einem klickbaren Link zur OS-Plattform
Durch die Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zu diesem Zwecke ist bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Blaum Dettmers Rabstein Rechtsanwälte aus Bremen vertreten die Interessen der Big Difference GmbH & Co. KG. Vor kurzem verschickten diese eine Abmahnung an eine Person, welche mit Elektronikprodukten handelt und daher mit der Big Difference GmbH & Co. KG im Wettbewerb stehe. Der Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene wäre seiner Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht nicht nach gekommen, die unter anderem darin besteht
Name und Kontaktanschrift des Herstellers bzw. des Bevollmächtigten bzw. Einführers anzugeben,
eine Registrierung gemäß § 6 Abs. 1 ElektroG vorzunehmen und
Herstellerkennzeichnung gemäß § 9 Abs. 1 ElektroG und
Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 2 ElektroG anzugeben.
Des weiteren fehle es den Verkaufsangeboten an einem klickbaren Link zur OS-Plattform
Durch die Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zu diesem Zwecke ist bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.