Abmahnung: Kanzlei RNI LEGAL Berlin mahnt für finkid Beteiligungs GbR ab | born to explore

08.11.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (70 mal gelesen)
Die Kanzlei RNI LEGAL aus Berlin mahnt für die finkid Beteiligungs GbR aus Berlin angebliche Markenrechtsverletzungen an der Marke "born to explore" ab.

Die Kanzlei RNI LEGAL aus Berlin mahnt für die finkid Beteiligungs GbR aus Berlin angebliche Markenrechtsverletzungen an der Marke "born to explore" ab.

Über die finkid Beteiligungs GbR:

Die finkid Beteiligungs GbR vertreibt Kinderbekleidung und Schwangerschaftsbekleidung, Handschuhe, Schuhe, Mützen und vieles mehr. Diese Waren bietet die finkid Beteiligungs GbR auch zum Kauf an. Die Waren bietet finkid vor allem bei großen online Händlern wie Amazon, Otto oder Zalando an.

Inhalt der Abmahnung:

Der Abgemahnten wird vorgeworfen einen Babystrampler der Marke "The North Face" mit dem Aufdruck "born to explore" zum Kauf angeboten zu haben und somit die Markenrechte der finkid Beteiligungs GbR verletzt zu haben. Die finkid Beteiligungs GbR hält unter anderem die Markenrechte an der deutschen Marke "born to explore". Diese ist beim DPMA unter der Registernummer 302010023424 für die Klassen 24 (Webstoffe und Textilwaren), 25 (Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen) und 26 (Stickereien, Bänder/Schnürbänder, Knöpfe, Reißverschlüßße, Haken und Ösen) eingetragen. Die finkid Beteiligungs GbR hält auch die Markenrechte an den Wort-Bildmarken "finkid" und "finside". 

In dem Angebot der Abgemahnten sind die Worte "born to explore" nur auf dem Babystrampler aufgedruckt. In der Artikelbeschreibung und in der Überschrift des Angebots finde sich die Worte "born to explore" dagegen nicht. 

Forderungen aus der Abmahnung:

Die RNI Legal Berlin Rechtsanwälte machen im Namen der finkid Beteiligungs GbR wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Zudem werden umfangreiche Auskunftsansprüche geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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