Abmahnung: Boehmert & Boehmert für South African Reserve Bank | Krugerrand

06.12.2023, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (69 mal gelesen)
Die Boehmert & Boemert Anwaltspartnerschaft mbB aus Bremen mahnt im Auftrag der South African Reserve Bank mit Sitz in Pretoria einen Münzverkäufer ab. Ihm wird vorgeworfen, durch die fehlerhafte Verwendung der Bezeichnung "Krugerrand-Münze", untern anderem die Markenrechte der South African Reserve Bank zu verletzen.

Über Krugerrand:

Krugerrand ist im deutschsprachigen Raum besser unter der Bezeichung "Krügerrand" bekannt. Bei den Krugerrand-Münzen handelt es sich um ein offizielles Zahlungsmittel in Südafrika. Sie werden jedoch fast ausschließlich als Anlagemünzen verwendet und sind auch als solche Gedacht. Die Münzen werden in Gold, Silber und Platin geprägt. Die Bezeichnung "Krugerrand" wurde durch die South African Reserve Bank unter anderem mittels einer Wortmarke geschützt.

 
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen durch den Verkauf von angeblichen "Krugerrand-Münzen" die Markenrechte der South African Reserve Bank verletzt zu haben. Bei den verkauften Münzen handele es sich nicht um Münzen, die durch die South African Reserve Bank vertrieben oder geprägt wurden.

Aufgrund dessen wird von dem Abgemahnten die sofortige Einstellung der Markenrechtsverletzung gefordert. Er soll zudem eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Diese Erklärung sieht neben der Verpflichtung zur Unterlassung weiterer Markenrechtsverletzungen, eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung, eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, die Vernichtung der Münzen und die Erstattung der Abmahnkosten vor. Als Streitwert werden 150.000 Euro angesetzt.

 
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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