Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen „Criminal Squad“

22.07.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (68 mal gelesen)
Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen „Criminal Squad“

Die Kanzlei Frommer Legal verschickte eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings des Films „Criminal Squad“.

„Criminal Squad“ ist ein US- amerikanischer Actionfilm des Regisseurs Christian Gudegast aus dem Jahr 2018.


Über den Film:

Eine berüchtigte Gruppe Bankräuber plant, die Federal Reserve Bank in der Innenstadt von Los Angeles auszurauben – ein augenscheinlich irrsinniger Plan, denn die stark gesicherte Bank gilt als unbezwingbar. Doch der skrupellose Cop Nick O’Brian ist den Gangstern bereits auf der Spur. Seine knallharte Eliteeinheit nimmt es mit dem Gesetz nicht so genau und schreckt vor keinen Mitteln zurück, um die Bande zu unterwandern und dingfest zu machen.


Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Criminal Squad“ vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.


Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Autor dieses Rechtstipps

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