Abmahnung der Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH wegen unberechtigter Nutzung einer Datenschutzerklärung

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (181 mal gelesen)
Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer aus München im Auftrag der AdSimple GmbH wegen unberechtigter Nutzung einer Datenschutzerklärung

Die Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer vertreten in einer aktuellen Abmahnung die Interessen der AdSimple GmbH. Diese bieten auf ihrer Webseite einen Datenschutzgenerator kostenfrei zum Erstellen von Datenschutzerklärungen an. Voraussetzung für die Nutzung ist jedoch, dass sich der Nutzer bereit erklärt die erstellte Datenschutzerklärung nur unter Angabe der Quellverweise samt Links online zu stellen.

In der nun von den Rechtsanwälten Kuntze Mayer & Beyer verschickten Abmahnung wird dem Betroffenen vorgeworfen, er habe auf seiner Webseite eine durch den Datenschutzgenerator der AdSimple GmbH erstellte Datenschutzerklärung genutzt zu haben, dabei jedoch nicht die geforderten Quellverweise und Links aufgeführt zu haben. Dies stelle sowohl eine Urheberrechts- als auch eine Verletzung des Wettbewerbsrechts dar.

Durch die Abmahnung wird der Betroffene aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch soll er die genannten Quellenbezeichnungen auf seiner Webseite einfügen. Daneben wird auch ein Auskunftsanspruch bezüglich der Textnutzung geltend gemacht und der Ersatz der bereits entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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