Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schlömer & Sperl wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (182 mal gelesen)
Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schlömer & Sperl wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern

Die Kanzlei Schlömer & Sperl aus Hamburg vertreten die Interessen einer Mandantin, welche auf der Verkaufsplattform eBay.de Produkte zum Verkauf anbietet. Sie verschickte nun in ihrem Namen eine Abmahnung, durch welche die unberechtigte Nutzung von Produktbildern vorgeworfen wird.

Der von der Abmahnung Betroffene soll über eBay ein Stofftier für Kinder angeboten haben. Hierbei soll er Bildmaterial genutzt haben, dessen Urheberin die Mandantin der Schlömer & Sperl Rechtsanwälte ist. Durch die Vervielfältigung des Bildmaterials und dessen Verwertung innerhalb der eigenen Angebote verletze der Abgemahnte die der Mandantin der Schlömer & Sperl Rechtsanwälte zustehenden Leistungsschutzrechte iSd. § 72 UrhG iVM. §§ 15 ff. UrhG.

Die Schlömer & Sperl Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Exemplar zur Unterzeichnung beigelegt worden. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang der Nutzung des Bildmaterials aufgefordert. Ebenfalls wird Schadensersatz wegen der unbefugten Nutzung des Bildmaterials gefordert und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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