Abmahnung der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb f. d. selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. wegen eines Wettbewerbsverstoßes

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (178 mal gelesen)
Abmahnung der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb f. d. selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. wegen eines Wettbewerbsverstoßes

Der Verein Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand ist ein Wettbewerbsverband, der nach eigener Aussage Wettbewerbsverletzungen selbständig abmahnen und die hieraus folgenden Ansprüche auch selbständig vor Gericht einklagen kann. Aktuell mahnen sie eine Händlerin ab, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll.

Der Vorwurf gegen die Abgemahnte lautet, dass sie bei ihrem Inserat eines Einfamilienhauses auf der Internetplattform "Immobilienscout24" mehrere Rechtsverletzungen begangen haben soll. Es werden folgende gerügt:

Fehlendes Impressum
Falsche Nennung der Aufsichtsbehörde
Es wird weiterhin ausgeführt, dass die Abgemahnte als gewerbliche Händlerin auftrete und daher auch die geltenden Rechtsvorschriften von ihr zu beachten seien. Sie müsse unter anderem ein Impressum und zudem die zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Dies sei jedoch nicht in korrekter Form geschehen. Beide Rechtsverstöße seien daher irreführend und wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3a, 8 III UWG, §§ 2 I, 3 I UKlaG.

Deshalb fordert der AGW e.V. von der von der Abmahnung Betroffenen die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung der bisher entstandenen Abmahnkosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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