Waldorf Frommer mahnt Filesharing ab | „Braven“

28.05.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (67 mal gelesen)
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt das Filesharing des Films "Braven" ab

„Braven“ ist ein Action-Thriller des Regisseurs Lin Oeding aus dem Jahr 2018.


Über den Film:

Joe arbeitet als Holzfäller. Um sich eine Auszeit zu nehmen, fährt er mit seinem Vater Linden für ein paar Tage auf eine Waldhütte, die der Familie gehört. Als die beiden dort ankommen, entdecken sie ein Päckchen Heroin. Bald finden sie auch heraus, wem es gehört: Eine Bande von Drogenschmugglern hat es dort deponiert, die zu der Hütte zurückkehren und nicht erfreut sind, Joe und Linden dort vorzufinden.


Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:

Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film „Braven“ im Internet zum Download bereitgestellt zu haben.

Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Urheberrecht fordern die Rechtsanwälte den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin wird ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Schließlich wird ebenfalls die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.


Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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