Abmahnung des Rechtsanwaltes Matthias Krach im Auftrag der Gremm GmbH wegen Produktnachahmung

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (168 mal gelesen)
Abmahnung des Rechtsanwaltes Matthias Krach im Auftrag der Gremm GmbH wegen Produktnachahmung

Rechtsanwalt Matthias Krach aus Bochum ist derzeit im Auftrag der Gremm GmbH aus Sprockhövel tätig. Diese ist Inhaberin eines Internetshops, über den sie Stempel und Stanzformen vertreibt. Dabei bietet sie unter anderem auch die von ihr überwiegend persönlich entworfenen und erstellten Stempelsets unter den Designnamen "Feiere den Tag" und "XL Stempelset 'Kreise' " an.  RA Krach verschickte nun für die Gremm GmbH eine Abmahnung wegen der Verletzung der Urheberrechte an den oben bezeichneten Stempelsets.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe ebenfalls über seinen Onlineshop die genannten Stempelsets zum Kauf angeboten. Bei diesen handele es sich jedoch um Plagiate der Designs der Gremm GmbH. Aufgrund der individuellen und kunstvollen Gestaltung der Stanzformen lägen nach Ansicht des RA Krach gemäß § 2 UrhG geschützte Werke vor, welche urheberrechtlichen Schutz genießen. Bei der Durchführung eines Testkaufs sei festgestellt worden, dass es sich bei den durch den Abgemahnten angebotenen Stempelsets jedoch nicht um solche handele, die von der Gremm GmbH in den Verkehr gebracht worden sind. Daher läge eine Verletzung der Urheberrechte an den Designs vor.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird die Zahlung von Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung auf Grundlage der sog. Lizenzanalogie gefordert und die bereits entstandenen Kosten für die Beauftragung des Rechtsanwalts Krach und die Durchführung des Testkaufs geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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