Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des amerikanischen Computeranimationsfilms "Störche - Abenteuer im Anflug"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (103 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des amerikanischen Computeranimationsfilms "Störche - Abenteuer im Anflug"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie eine Abmahnung für den US-amerikanischen Computeranimationsfilm "Störche - Abenteuer im Anflug" (im Original: "Storks"), der Ende Oktober 2016 in die Kinos kam.

Der Film handelt von dem Weißstorch "Junior". Er arbeitet in einer Firma für Paketauslieferungen; früher einmal haben die Störche der Firma Babys an die Menschen ausgeliefert. Junior's beste Freundin "Tulip" setzte nun eines Tages die Babymaschine aus Versehen wieder in Gang und ein Baby wurde produziert. Junior geriet in Panik und wollte dieses Baby sowie früher ausliefern, doch dabei stößt er mit Tulip auf viele Schwierigkeiten und erlebt einige spannende Abenteuer.

Der Film soll von dem durch die Abmahnung Betroffenen auf einer sog. "Internettauschbörse" bzw. in einem "Filesharing-Netzwerk" von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines (Lizenz-) Schadensersatzes und die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwaltsgebühren).

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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