Abmahnung: Kanzlei Lorenz Seidler Gossel für Hofpfisterei | Wortmarke „Sonne“

20.11.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (91 mal gelesen)
Münchner Kanzlei mahnt im Namen der Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH einen Bäcker wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen „Sonne“ ab.

Die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel aus München mahnt im Namen der Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH aus München erneut einen Bäcker wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen wegen Verwendung der Bezeichnung „Sonne“ ab.

 
Ähnliche Abmahnungen in der Vergangenheit:

Über eine ähnliche Abmahnung für die Hofpfisterei hatten wir bereits 2020 bzw. 2019 berichtet. Die aktuelle Abmahnung ist datiert auf den 07.11.2024.

 
Inhalt der Abmahnung:

Die „Hofpfisterei“ wird eigenen Angaben zufolge seit drei Generationen von Mitgliedern der Familie Stocker geführt und zähle zu den Öko-Pionieren der Branche.

Das bekannteste Brot sei die „Sonne“, die aus einen Dreistufen-Sauerteig mach alten handwerklichen Gesetzen in aus Schamottesteinen gemauerten Öfen hergestellt wird. Um die Einzigartigkeit dieses Produktes zu schützen erfolgte 1977 eine Markeneintragung (Registernummer 953907). Weiterhin sei sie auch Inhaberin weiterer Marken, die den Markenkern „Sonne“ schützen würden. („Öko-Sonne, schwarze Sonne“, „Ur-Sonne“)

Der Abgemahnte solle auf seiner Internetseite Backwaren unter der Benutzung der Bezeichnung „Sonnenlaib“ anbieten bzw. bewerben.

Die Benutzung dieser Kennzeichnung würde die Rechte der Hofpfisterei an der Marke „Sonne“ verletzen.

Als Begründung wird aufgeführt, dass der zusätzliche Bestandteil „Brot“ nicht genüge, um aus der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr herauszuführen, da er als rein beschreibend angesehen würde. Weiterhin solle es sich bei der Marke „Sonne“ um eine bekannte Marke handeln, was zu einem größeren Schutzumfang führen würde.

 

 
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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